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Vermögenswirksame Leistungen

Mehr staatliche Förderung aufgrund der Änderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes 1999

Bis zu 20 % Prämie vom Staat

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Aktienfonds mit einer Ablaufleistung nach 7 Jahren von bis zu ca. 5.319,- Euro * bei einer monatlichen Sparkleistung von nur 40 ,- Euro

Gesamteinzahlung 2.880,- Euro bzw. 40,- Euro/Monat über 6 Jahre monatl.Einzahlung und einem Sperrjahr.

Die staatliche Förderung von VL-Anlageformen beschränken sich auf Anlagen in Aktien, Aktien- Investmentfonds sowie auf das Bausparen. Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer ist durch besondere Maßnahmen staatlich gefördert. Seit dem 1.1.1999 unterstützt der Staat das Bausparen von bis zu 408,- Euro jährlich in Aktienfonds mit einer Sparzulage von 20 %.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ?

Voraussetzung hierfür ist:                                                                                    

- daß die Anlagen in Aktienfonds erfolgt. Beteiligungen bis 408 Euro pro Jahr werden mit     20 % Sparzulage begünstigt. Für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage dürfen          folgende Grenzen nicht überschriten werden.

Zu versteuerndes Einkommen

Alleinstehende:                17.900,- Euro  Verheiratete:                    35.800,- Euro

Ab wann können Sie über Ihre Ersparnisse verfügen ?

Nach Ablauf von 7 Jahren (6 Jahre Einzahlung und ein Ruhejahr) haben Sie die Wahl zwischen der Auszahlung Ihres Vertrages oder der Fortführung Ihrer Investmentanlagen. Vor Ablauf des siebten Jahres darf nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz nur in Ausnahmefällen (solche des §4 des 5.VermBG) über das Guthaben verfügt werden.

 

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* Quelle. FCS. Stand 31.03.02 Beispielberechnungen für die Ablaufleistungen regelmäßig besparter VL-Verträge 40,- Euro mtl. Einzahlungen nach 6 Jahren und einem Ruhrjahr vor Abzug aller Kosten nach BVI-Methode berechnet. Beispielberechnungen für die Ablaufleistungen basieren auf der Kursentwicklung der zugrundeliegenden Fonds. **

 

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